Railion Sggrss 734
Auch die Railion Deutschland besann sich erneut der Vorzüge eines kurzen Doppel-Tragwagens, nachdem man zwar die Entwicklung der ersten 80’ Tragwagen begleitete, nach dem Bau von wenigen Prototypen aber nicht in die Serienbeschaffung ging. 2004 schließlich wurde eine erste Serie von 80 Doppel-Tragwagen der Bauart Sggrss 734 bestellt, plus drei Optionen über weitere 240 Einheiten.
Geplant war ein gegenüber dem METRANS Sggrss nochmals verringertes Eigengewicht von 24t und eine mit 95,5t höhere Lastgrenze. Während der Entwicklung legte die Konstruktion jedoch auf 26t Eigengewicht zu, die Lastgrenze liegt dafür bei 109t im S-Verkehr (100 Km/h) und 94t bei 120 Km/h. Lauf- und bremstechnisch ist der Sggrss 734 für 120 Km/h ausgelegt. Der Wagen hat eine LüP von 26.390mm und läuft auf Y25 Drehgestellen.
Während des Zulassungsverfahrens stellte sich jedoch die (in Deutschland) zuständige Zulassungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), quer und verweigerte die Zulassung. Begründet wurde dieses mit bestimmten, die Entgleisungssicherheit betreffenden Werten.
Zulassung beim Nachbarn
Chronisch im kombinierten Verkehr ist die Knappheit an rollendem Material. Auf der Seite des Betreibers war man auf die Wagen angewiesen und ging ins Nachbarland:
Die Wagen der ersten Serie wurden in den Niederlanden zugelassen mit RailionNL, dem ehemaligen Güterbereich der NS, verfügt man über alle notwendigen Voraussetzungen hierzu. So verkehren die Wagen mit dem Länderkennzeichen 84 statt 80 und durch die RIV-Konformität auch und vor allem in Deutschland.
Unterdessen wurde das EBA vom Bundesverkehrsministerium angewiesen, diese Wagen auch in Deutschland zuzulassen, um »einer weiteren Benachteiligung von Antragstellern in Deutschland gegenüber Antragstellern in anderen Mitgliedstaaten der EU« entgegenzuwirken. Hiervon bekam die Presse Wind und sendete im ARD Magazin »plusminus« im Juni 2006 einen ausführlichen Beitrag zum Thema, der soviel Staub aufwirbelte, daß sich eine Fraktion des Deutschen Bundestags schliesslich genötigt sah, Parlament und Bundesregierung mittels einer »Kleinen Anfrage« mit der Zulassung des Sggrss 734 zu beschäftigen.
Trotz aller parlamentarischen und ausserparlamentarischen Bedenken wird der Sggrss 734 inzwischen im Regelverkehr eingesetzt und ist auf den Verbindungen von und zu den Nordseehäfen anzutreffen.
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